eVB die elektronische Versicherungsbestätigung
Was ist eine eVB?
Die (eVB) elektronische Versicherungsbestätigung beinhaltet eine Nummer, die sich aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben zusammensetzt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung wurde vor einigen Jahren in Deutschland eingeführt.
Seit dem Jahre 2008 erhalten Sie im Falle einer Änderung, eines Wechsels oder einer Neuanmeldung keine Versicherungskarte (Doppelkarte) mehr. Stattdessen sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Abwicklung auf elektronischem Wege vor. So kann man Daten und Informationen schneller und kostensparender zwischen den Versicherungsgesellschaften und der Zulassungsbehörde austauschen. Für die Anmeldung müssen Sie die ebenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mitbringen (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Außerdem ist ein Nachweis zur TÜV Prüfung und einer Abgasuntersuchung vorzulegen. Der Nachweis einer gültigen KFZ Haftpflichtversicherung und einige weitere Papiere müssen ebenfalls zur Anmeldung mitgebracht werden. Außerdem erhält man nähere Informationen bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Versicherungsnachweis durch die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) – seit dem März 2008
Die sogenannte eVB Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, erhält der Versicherte binnen weniger Minuten. Das hat beispielsweise den Vorteil, dass man nicht mehr auf eine Aushändigung in Papierform warten muss. Sondern sein Fahrzeug umgehend nach Erhalt der eVB anmelden kann. Die Zulassungsbehörde kann die Versicherungsbestätigung durch die Angabe der Nummer einfach und schnell über das Internet zuordnen.
Die eVB Nummer – eine siebenstellige Buchstaben- und Zahlenkombination
Eine eVB Nummer erkennt man aus einer Kombination aus Zahlenreihen oder aber aus einzelnen Buchstaben und Zahlen. Sobald diese Nummer von den Mitarbeitern der Zulassungsbehörde online eingegeben werden, können die Daten zu Ihrer Versicherung abgerufen werden. Aber nicht nur der Neuabschluss, auch eine eventuelle Kündigung einer KFZ-Versicherung ist mit der Nummer ersichtlich. In diesem Fall fordert die Zulassungsbehörde den Fahrzeughalter auf, schnellstens einen Nachweis für eine neue KFZ Haftpflichtversicherung zu erbringen. Der Fahrzeughalter riskiert eine zwangsweise Stilllegung und den Einzug der Kennzeichen, wenn er keine Haftpflicht für sein Fahrzeug vorlegt.
Nicht nur für die Zulassungsbehörde bringt die eVB Nummer gewisse Vorteile! Dessen ungeachtet kann man gerade in solchen Situationen durch die elektronische Versicherungsbestätigung erheblich an Zeit sparen. So würde es erreichen, wenn man als Fahrzeughalter einfach seine eVB Nummer per Telefon oder per E-Mail bekannt gibt. Dadurch sind auch die Bearbeitungs- und Wartezeiten bei den Zulassungsbehörden um einiges kürzer.
Ist die Anmeldung erfolgt und haben Sie Ihre Kennzeichen erhalten, können Sie die eVB Nummer wegwerfen. Denn ab diesem Zeitpunkt gelten die Kennzeichen als Nachweis für eine ausreichende Versicherung. Dies ist im gesamten europäischen Raum gültig.
Die elektronische Versicherungsbestätigung gilt auch als Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes. In Ausnahmefällen, zum Beispiel für den Weg zur Zulassungsbehörde, wenn man bereits über Kennzeichen für das Fahrzeug verfügt.