Kfz-Haftpflichtversicherung

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für die Schäden an Dritten im Falle eines Verschuldens des Versicherten.

Grund für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, dass das deutsche Gesetz, das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr als gefährlich ansieht. Diese Gefährdung der Allgemeinheit muss man entsprechend versichern, wozu das deutsche Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung festgelegt hat. Jeder, der heute also ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, muss dieses mit einer entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung versichern. Ohne diese Versicherung kann ein Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen werden. Aus diesem Grund muss man bei der zuständigen Zulassungsbehörde auch eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorlegen. Um diesen Weg zu vereinfachen, wird die Bestätigung heute nicht mehr auf herkömmlichem Wege, sondern elektronisch übermittelt. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit. So kann sich die Zulassungsstelle binnen weniger Minuten über den Versicherungsstatus des jeweiligen Fahrzeugs informieren.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur jene Schäden, die der Versicherte eindeutig verschuldet. Ausgenommen sind hierbei jedoch eigene Schäden.
Die Haftpflicht:

  • schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
  • ist eine Pflichtversicherung

Durch die Haftpflicht werden folgende Schadensfälle abgesichert:

  • Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten
  • Vermögensschäden
  • Schmerzensgeld u. ä
  • Sachschäden von Dritten

Für die Schadensübernahme durch die Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nicht von Bedeutung, wer das Fahrzeug gefahren hat. Vielmehr ist es für den Versicherer wichtig, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Schadensverursachung haftpflichtversichert war.

Wie hoch die Prämienzahlungen bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. So ist es beispielsweise von Vorteil, wenn man mehrere Jahre unfallfreies Fahren nachweisen kann. Jedes unfallfreie Jahr trägt dazu bei, dass man in der Schadensfreiheitsklasse höher steigt und man damit niedrigere Versicherungsbeträge zahlt. Neben diesem Faktor spielen auch noch die Einstufung in die Regionalklasse und der Fahrzeugtyp eine Rolle.

Auflösung eines Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft oder den Versicherten

Grundsätzlich wird die Kfz-Haftpflichtversicherung immer für ein Jahr abgeschlossen

KFZ-HaftpflichtversicherungDie Vertragsverlängerung erfolgt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel stillschweigend. Nimmt man sein jährliches Kündigungsrecht zum Ende des Kalenderjahres nicht in Anspruch. Dann verlängert sich der Vertrag der Kfz-Versicherung somit automatisch um ein weiteres Jahr.
Wer seinen Vertrag rechtzeitigen kündigen möchte, beendet zum einen sein Vertragsverhältnis mit dem Versicherer, zum anderen jedoch auch seinen Versicherungsschutz.

In den häufigsten Fällen wird eine ordentliche Kündigung nur bei einem Fahrzeugverkauf oder einem Totalschaden durchgeführt. Aber natürlich bei einem Versicherungswechsel.
Wer sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum stilllegen lässt, sollte aufpassen. Denn nach 18 Monaten erfolgt auch hier eine Kündigung des Versicherungsschutzes.

Der Versicherer hat wiederum die Möglichkeit, den Vertrag beispielsweise aufgrund einer Prämiennichtzahlung vorzeitig und damit außerordentlich zu kündigen. Auch eine arglistige Täuschung wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Der Versicherungsnehmer hat unter bestimmten Voraussetzungen natürlich auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Erhöht beispielsweise der Versicherer die Beiträge oder tritt ein Schadensfall auf, kann man die Kfz-Haftpflichtversicherung auch vorzeitig kündigen. Die Kündigung aufgrund einer Prämienerhöhung ist im VVG § 40 geregelt. Die Frist zur Einreichung der Sonderkündigung beträgt in der Regel 4 Wochen. Hat man bereits Beiträge an den Versicherten bezahlt, muss die Versicherungsgesellschaft diese wieder rückerstatten. Das Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Prämienerhöhung verfällt, wenn der Versicherer keinen Einfluss auf die Erhöhung hat. Beispielsweise ist das der Fall bei der Erhöhung der Versicherungssteuer. Um die Höhe der zu zahlenden Beiträge zu ermitteln, eignet sich beispielsweise ein Kfz-Haftpflichtrechner!

Wer in Deutschland eine Haftpflichtpflichtversicherung kündigt, genießt eine Nachhaftung von etwa einem Monat. Innerhalb dieser Zeit haftet der Versicherer weiter für eventuelle Schäden des ehemaligen Versicherten. Das Pflichtversicherungsgesetz regelt dies.

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